Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. VERTRAGSVEREINBARUNG
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) des Vermieters, vertreten
durch Lena Vogel, gelten uneingeschränkt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle
Fassung.
1.2 AGB-Abweichungen sind nur verbindlich, wenn diese zuvor schriftlich festgelegt worden
sind.
1.3 Die Leistungen des Vermieters werden in Form eines schriftlichen Mietvertrages
bestimmt. Mündliche Vereinbarungen sind bis zur schriftlichen Bestätigung nicht verbindlich.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Vertragsgegenstände (nachfolgend Mietobjekte genannt), sind Möbel- und
Dekorationsobjekte, sowie Leistungen des Vermieters, welche zuvor im Mietvertrag
vereinbart wurden.
2.2 Die abgebildeten Mietobjekte auf öffentlichen Seiten (Instragram, Homepgage etc.) des
Vermieters, stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sie dienen lediglich zur
Aufforderung einer Buchungsanfrage.
2.3 Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können Verbrauchsspuren aufweisen. Dies
ist jedoch kein Reklamationsgrund.
2.4 Alle Mietobjekte sind während, sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Lena
Vogel, Leihen & Teilen.
3. VERTRAGSABWICKLUNG
3.1 Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen. Es findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3.2 Nach Eingang einer Buchungsanfrage (über das Kontaktformular oder per E-Mail) erhält
der Mieter ein unverbindliches Mietangebot in Form eines schriftlichen Angebots. Das
Angebot ist für 14 Tage gültig. Nach schriftlicher Bestellung oder nach Annahme des
Angebots, wird der Mietvertrag erstellt und es kommt zum verbindlichen Vertragsabschluss.
3.4 Mit Abschluss des Vertrages erhält der Mieter eine Gesamtrechnung. Dieser
Gesamtbetrag ist nach 14 Tagen fällig. Diese Summe wird auf das Konto des Vermieters
überwiesen. Als Verwendungszweck bitte den Namen und die Rechnungsnummer
angeben. Trifft die Überweisung nicht fristgerecht ein, ist der Vermieter dazu berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Der Kunde hat das Recht, bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungstermin die Anzahl der
im Vertrag festgelegten Mietobjekte zu reduzieren, solange der Gesamtbetrag dabei nicht
mehr als 20% verringert wird. Eine Vertragsänderung muss in der oben genannten Frist
schriftlich beim Vermieter eingereicht werden.
4. UMGANG UND NUTZUNG VON MIETOBJEKTEN
4.1 Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck
verwendet werden.
4.2 Die Mietobjekte dürfen vom Mieter nicht an Dritte weiterverliehen werden.
4.3 Der Mieter ist bei Regen/Unwetter im Freien dazu verpflichtet, die Mietobjekte trocken
und geschützt zu lagern.
4.4 Dekoration darf nur befestigt werden, wenn diese mit leicht entfernbaren Materialien
angebracht werden. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, Klebstoffen und sonstigen
schwer zu entfernenden Stoffen, ist untersagt.
4.5 Der Mieter ist ab Erhalt der Mietobjekte für dessen Haftung (siehe Punkt 8), sowie
sachgerechte Handhabung verantwortlich.
5. MIETDAUER / MIETPREISE
5.1 Eine Mieteinheit beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 5 Kalendertage (Übergabe und
Rückgabe inbegriffen).
5.2 Die Mieteinheit kann auf Anfrage, gegen Aufpreis, verlängert werden. Die Anfrage hat in
Textform zu erfolgen und muss vom Vermieter bestätigt werden.
5.3 Bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietobjekte, behält sich der Vermieter vor, den
vollen Mietpreis nochmals in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat der Mieter die Kosten
für anderweitige Schäden zu tragen.
5.4 Die Mietpreise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste und gelten für eine Mieteinheit,
auch wenn das gemietete Objekt vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben wird.
6. PFAND FÜR VERPACKUNGSMATERIAL
6.1 Für das Verpackungsmaterial berechnet der Vermieter eine Pfandgebühr. Je nach
Kundenauftrag setzt sich die Höhe des Betrages individuell zusammen. Der Betrag wird bei
der Abholung in bar fällig. Nachdem die Ware inkl. Verpackungsmaterial zurückgekommen
ist, wird der Betrag selbstverständlich erstattet. Sollte das Verpackungsmaterial nicht
vollständig zurückkehren, sieht sich der Vermieter gezwungen, den Betrag der fehlenden
Verpackungseinheiten einzubehalten.
7. REINIGUNG
7.1 Die Mietobjekte müssen grob von Blumen- und Essensresten befreit werden. Bei
extremer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter
nachträglich in Rechnung zu stellen.
8. ABHOLUNG UND RÜCKGABE DURCH DEN MIETER
8.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte selbst abzuholen, soweit dies im Angebot
nicht anders vermerkt wurde.
8.2 Der Mieter verpflichtet sich, bei Abholung die Mietobjekte auf Vollständigkeit und
Unversehrtheit zu überprüfen. Eine spätere Mängelanzeige ist nicht geltend. Mängel müssen
umgehend und schriftlich festgehalten werden.
8.3 Der Mieter hat für einen sachgemäßen und sicheren Transport der Mietobjekte zu
sorgen.
8.4 Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zum vereinbarten Termin zur
Abholung bereit. Das Verpackungsmaterial muss vom Mieter aufbewahrt und bei Rückgabe
wiederverwendet werden, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden. Bei Verlust oder
Beschädigung des Verpackungsmaterials ist der Mieter verpflichtetet, auf eigene Kosten
vergleichbares Ersatzmaterial zu besorgen, um eine sichere Rückgabe zu gewährleisten.
9. HAFTUNG DES MIETERS
9.1 Während der gesamten Mietdauer, haftet der Mieter für sämtliche, von ihm oder
Dritten, verursachte Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines
Mietobjektes.
9.2 Sämtliche Schäden, sowie Verlust der Mietobjekte sind dem Vermieter unverzüglich zu
melden. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf Reparaturkosten oder
bei einem Totalschaden auf den Wiederbeschaffungspreis des Mietobjektes.
10. HAFTUNG DES VERMIETERS
10.1 Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die dem Mieter
durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Ausgenommen, der Schaden wurde durch
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Vermieter verursacht.
10.2 Vollständig von der Haftung ausgeschlossen sind Betriebsschäden, Verletzungsschäden
sowie Schäden aufgrund entgangenen Gewinns.
11. WIDERRUFSRECHT DES MIETERS
11.1 Innerhalb von 14 Tagen kann der Mieter in Textform, ohne Angabe von Gründen, vom
Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss (nach Eingang des
unterzeichneten Mietvertrages).
11.2 Bei wirksamer Vertragsauflösung sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzuerstatten.
12. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERMIETER
12.1 Der Vermieter kann den Vertrag fristlos auflösen, wenn der Mieter sämtlichen
Vertragsleistungen nicht nachkommt und nicht auf Abmahnungen reagiert. Der Vermieter
nimmt die bereits erbrachte Zahlungen in Anspruch.
13. STORNIERUNG
13.1 Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden
Stornierungskosten:
bis zwei Monate vor der Veranstaltung: 50% der Gesamtsumme
bis einen Monat vor der Veranstaltung: 75% der Gesamtsumme
bis zwei Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme
14. SCHLUSSBESTIMMUNG
14.1 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel dieser AGB hat keine
Auswirkungen auf die Gültigkeit der sonstigen Klauseln oder des Vertrages. Eine ganz oder
teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche
Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich
zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
15. VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT
Lena Vogel
Leihen & Teilen
Zollstraße 11
88299 Leutkirch im Allgäu
Stand: Januar 2025