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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSVEREINBARUNG
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) des Vermieters, vertreten durch Lena Vogel, gelten uneingeschränkt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.

1.2 AGB-Abweichungen sind nur verbindlich, wenn diese zuvor schriftlich festgelegt worden sind.

‍1.3 Die Leistungen des Vermieters werden in Form eines schriftlichen Mietvertrages bestimmt. Mündliche Vereinbarungen sind bis zur schriftlichen Bestätigung nicht verbindlich.

2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Vertragsgegenstände (nachfolgend Mietobjekte genannt), sind Möbel- und Dekorationsobjekte, sowie Leistungen des Vermieters, welche zuvor im Mietvertrag vereinbart wurden.

2.2 Die abgebildeten Mietobjekte auf öffentlichen Seiten (Instragram, Homepgage etc.) des Vermieters, stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sie dienen lediglich zur Aufforderung einer Buchungsanfrage.

2.3 Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können Verbrauchsspuren aufweisen. Dies ist jedoch kein Reklamationsgrund.

2.4 Alle Mietobjekte sind während, sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Lena Vogel, Leihen & Teilen.

3. VERTRAGSABWICKLUNG
3.1 Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3.2 Nach Eingang einer Buchungsanfrage (über das Kontaktformular oder per E-Mail) erhält der Mieter ein unverbindliches Mietangebot in Form eines schriftlichen Angebots. Das Angebot ist für 14 Tage gültig. Nach schriftlicher Bestellung oder nach Annahme des Angebots, wird der Mietvertrag erstellt und es kommt zum verbindlichen Vertragsabschluss.

3.4 Mit Abschluss des Vertrages erhält der Mieter eine Gesamtrechnung. Dieser Gesamtbetrag ist nach 14 Tagen fällig. Diese Summe wird auf das Konto des Vermieters überwiesen. Als Verwendungszweck bitte den Namen und die Rechnungsnummer angeben. Trifft die Überweisung nicht fristgerecht ein, ist der Vermieter dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Der Kunde hat das Recht, bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungstermin die Anzahl der im Vertrag festgelegten Mietobjekte zu reduzieren, solange der Gesamtbetrag dabei nicht mehr als 20% verringert wird. Eine Vertragsänderung muss in der oben genannten Frist schriftlich beim Vermieter eingereicht werden.

4. UMGANG UND NUTZUNG VON MIETOBJEKTEN
4.1 Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden.

4.2 Die Mietobjekte dürfen vom Mieter nicht an Dritte weiterverliehen werden.

4.3 Der Mieter ist bei Regen/Unwetter im Freien dazu verpflichtet, die Mietobjekte trocken und geschützt zu lagern.

4.4 Dekoration darf nur befestigt werden, wenn diese mit leicht entfernbaren Materialien angebracht werden. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, Klebstoffen und sonstigen schwer zu entfernenden Stoffen, ist untersagt.

4.5 Der Mieter ist ab Erhalt der Mietobjekte für dessen Haftung (siehe Punkt 8), sowie sachgerechte Handhabung verantwortlich.

5. MIETDAUER / MIETPREISE
5.1 Eine Mieteinheit beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 5 Kalendertage (Übergabe und Rückgabe inbegriffen).

5.2 Die Mieteinheit kann auf Anfrage, gegen Aufpreis, verlängert werden. Die Anfrage hat in Textform zu erfolgen und muss vom Vermieter bestätigt werden.

5.3 Bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietobjekte, behält sich der Vermieter vor, den vollen Mietpreis nochmals in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat der Mieter die Kosten für anderweitige Schäden zu tragen.

5.4 Die Mietpreise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn das gemietete Objekt vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben wird.

6. PFAND FÜR VERPACKUNGSMATERIAL‍
6.1 Für das Verpackungsmaterial berechnet der Vermieter eine Pfandgebühr. Je nach Kundenauftrag setzt sich die Höhe des Betrages individuell zusammen. Der Betrag wird bei der Abholung in bar fällig. Nachdem die Ware inkl. Verpackungsmaterial zurückgekommen ist, wird der Betrag selbstverständlich erstattet. Sollte das Verpackungsmaterial nicht vollständig zurückkehren, sieht sich der Vermieter gezwungen, den Betrag der fehlenden Verpackungseinheiten einzubehalten.

7. REINIGUNG
7.1 Die Mietobjekte müssen grob von Blumen- und Essensresten befreit werden. Bei extremer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

8. ABHOLUNG UND RÜCKGABE DURCH DEN MIETER
8.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte selbst abzuholen, soweit dies im Angebot nicht anders vermerkt wurde.

8.2 Der Mieter verpflichtet sich, bei Abholung die Mietobjekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Eine spätere Mängelanzeige ist nicht geltend. Mängel müssen umgehend und schriftlich festgehalten werden.

8.3 Der Mieter hat für einen sachgemäßen und sicheren Transport der Mietobjekte zu sorgen.

8.4 Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Das Verpackungsmaterial muss vom Mieter aufbewahrt und bei Rückgabe wiederverwendet werden, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden. Bei Verlust oder Beschädigung des Verpackungsmaterials ist der Mieter verpflichtetet, auf eigene Kosten vergleichbares Ersatzmaterial zu besorgen, um eine sichere Rückgabe zu gewährleisten.

9. HAFTUNG DES MIETERS
9.1 Während der gesamten Mietdauer, haftet der Mieter für sämtliche, von ihm oder Dritten, verursachte Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines Mietobjektes.

9.2 Sämtliche Schäden, sowie Verlust der Mietobjekte sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden auf den Wiederbeschaffungspreis des Mietobjektes.

10. HAFTUNG DES VERMIETERS

10.1 Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Vermieter verursacht.

10.2 Vollständig von der Haftung ausgeschlossen sind Betriebsschäden, Verletzungsschäden sowie Schäden aufgrund entgangenen Gewinns.

11. WIDERRUFSRECHT DES MIETERS
11.1 Innerhalb von 14 Tagen kann der Mieter in Textform, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss (nach Eingang des unterzeichneten Mietvertrages).

11.2 Bei wirksamer Vertragsauflösung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.

12. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERMIETER
12.1 Der Vermieter kann den Vertrag fristlos auflösen, wenn der Mieter sämtlichen Vertragsleistungen nicht nachkommt und nicht auf Abmahnungen reagiert. Der Vermieter nimmt die bereits erbrachte Zahlungen in Anspruch.

13. STORNIERUNG
13.1 Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:
bis zwei Monate vor der Veranstaltung: 50% der Gesamtsumme
bis einen Monat vor der Veranstaltung: 75% der Gesamtsumme
bis zwei Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme

14. SCHLUSSBESTIMMUNG
‍14.1 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der sonstigen Klauseln oder des Vertrages. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

15. VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT
Lena Vogel
Leihen & Teilen
Zollstraße 11
88299 Leutkirch im Allgäu

Stand: Januar 2025